Wie werden Bağ-Kur-Mitglieder vom EJT in Rente gehen? Steuerspezialist Muhammet Bayram antwortete
Während Millionen von Menschen weiterhin die Nachrichten über das Alter im Ruhestand (EYT) verfolgen, gab es in den letzten Wochen eine bemerkenswerte Entwicklung in Bezug auf die Analyseformel in EYT. Vedat Alım, Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, gab letzte Woche bekannt, dass im EJT eine einzige Formel festgelegt wurde. Nachdem sie diese Nachricht gehört hatten, begannen Millionen von Menschen, die Bedingungen zu erkunden, unter denen sie in Rente gehen könnten.
NACH WELCHEN REGELN KÖNNEN BAGKURS VON EYT ZURÜCKZIEHEN?
Steuerspezialist Muhammet Bayram, der gegenüber milliyet.com.tr eine Erklärung zu diesem Thema abgab, verwendete die folgenden Worte: Bag-Kur-Pensionsfonds konnten im Wesentlichen mit 7200 Prämientagen für Frauen und 9.000 Prämientagen für Männer in Rente gehen. Bei EJT zu sein, machte es nur notwendig, auf das Alter zu warten. Da dies bei Inkrafttreten des EJT-Gesetzes die gültigste bzw. höchste Anzahl an Prämientagen ist, können diejenigen, die 7200 bis 9000 Tage absolvieren, in Rente gehen. Tatsächlich liefern sie die notwendige Basis.
NICHT DURCH EYT ABGEDECKT
EJT-Mitglied zu sein bedeutet, dass der Versicherungsbeginn am oder vor dem 8. September 1999 liegt. Mit anderen Worten, die Person, die am 9. September 1999 versichert war, ist nicht durch das EJT abgedeckt, über das wir heute sprechen. Wenn jedoch EYT veröffentlicht wird, wird dies zu neuen Beschwerden führen, sodass die Menschen nicht mit einer Verzögerung von 1 Tag oder 100 Tagen Prämientag in Rente gehen können, damit dies keine neuen Beschwerden verursacht. Daher muss die EJT-Verordnung umfassend angegangen werden.
In der Pensionskasse Bağ-Kur galt die höhere Anzahl Prämientage. Bevor das EYT herauskam, konnten SGK-Mitglieder in einer Anzahl von 5.000 Prämientagen in Rente gehen. Als EYT herauskam, wurde dies jedoch schrittweise auf 7.000 Prämientage erhöht.
Die Anzahl der Prämientage in Bağ-Kur und der Pensionskasse war höher, um in Rente gehen zu können.“
Staatsangehörigkeit