Schock für den Nachtwächter, der seinen Dienst verließ und zum Abendessen ging! Entschädigungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der junge Mann, der als Nachtwächter in einer Ziegelei arbeitet, sei laut Thesen mit seinem Freund in der benachbarten Fabrik zum Abendessen gegangen.
Währenddessen drangen Diebe in das Transformatorengebäude ein und stahlen eine große Menge Kabel und Elektromaterial. Der Arbeitgeber, der schließlich bei dem Wärter landete, der den Einsatzort verließ, entließ den jungen Mann entschädigungslos. Der Nachtwächter, der an die Tür des Arbeitsgerichts klopfte, behauptete, dass der Arbeitsvertrag wegen Diebstahls am Arbeitsplatz gekündigt worden sei, dass die Wärterkabine am Arbeitsplatz durch den beklagten Chef abgerissen worden sei und dass das klagende Personal eingetreten sei die Cafeteria.
Der Arbeitnehmer machte geltend, dass von der Kantine aus der Werksboden nicht einsehbar sei, sowie keine ausreichende Beleuchtung auf dem Gelände vorhanden sei und verlangte von der Beklagten die Einholung eines Bescheides auf Abfindungen, Abfindungen, Überstunden u jährlicher Urlaubspreis. Andererseits erfüllte der beklagte Chef trotz der Tatsache, dass der Kläger als Wachmann tätig war, die Anforderungen seines Auftrags nicht, legte keinen ausreichenden Wert auf den Schutz des Transformators, der das einzige war, was im zerstörten zu schützen war Fabrik, ebenso wie der Kläger nachts den gestohlenen Transformator nicht gesehen hat, er nicht bemerkt hat, dass er morgens nach Tageslicht gestohlen wurde, so dass der Werkvertrag aus berechtigtem Grund gekündigt wurde. Er forderte die Abweisung des Verfahrens und begründete dies mit der Einstellung.
Auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens entschied das Gericht, die Abfindungs- und Kündigungsgeldforderungen mit der Begründung zurückzuweisen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen wichtigen Grund gestützt sei, und dem Antrag auf Überstundenvergütung und Jahresurlaubsentgelt stattzugeben. Die Anwälte der Parteien haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung methodisch auf. In der Wiederaufnahme des Verfahrens entschied das Arbeitsgericht, den Fall teilweise anzunehmen, da die Kündigung des beklagten Arbeitgebers nicht gerechtfertigt war. Als der beklagte Chef gegen die Entscheidung Berufung einlegte, schaltete sich diesmal die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs ein. In der Präzedenzentscheidung wurde festgestellt, dass der Nachtwächter den Missionsort verließ und zum Abendessen ging. Die Entscheidung lautete:
DIE JUSTIZ STELLTE DEN LETZTEN PUNKT
„Im konkreten Streitfall, wenn der Inhalt der nach dem Aufhebungsurteil analysierten Kameraaufzeichnung, die Angaben und Unterlagen der Urkunde sowie die Worte und Protokolle der Ermittlungsakte als Ganzes ausgewertet werden, ergibt sich, dass der Kläger war in der Nacht des Diebstahls in der Fabrik der Beklagten als Wachdienst in der Fabrik, obwohl die Ziegelfabrik zerstört wurde, wurde die Fabrik zerstört. Es wurde verstanden, dass es Verwaltungsgebäude und Transformatoren gibt, die geschützt werden müssen sein Boden. Obwohl der Kläger aussagte, dass er nachts beim Diebstahl keine lauten Geräusche gehört habe, sei der 800 Kilogramm schwere Transformator, der 200 Meter von der Sicherheitskabine entfernt war, aus einer Höhe von etwa 10 Metern heruntergeschleudert worden Teile darin wurden gestohlen und 1 Die Tatsache, dass der Kläger die Handlung des Durchtrennens eines 3 Meter langen Abschnitts des Stacheldrahts an der ,5 Meter hohen Ziegelmauer nicht gehört hat, passt nicht zum gewöhnlichen Lauf des Lebens Ich habe gesehen, dass er erwähnt hat, dass er mit seinen Freunden, die am benachbarten Arbeitsplatz arbeiten, zum Abendessen geht. Aus den Kameraaufzeichnungen ging hervor, dass es keine Aufzeichnungen darüber gab, dass der Kläger jemals zwischen dem 23.02. und dem 05.55. den Kamerawinkel betrat und die Umgebung der Fabrik inspizierte. Aufgrund der Wertigkeit der vorliegenden Beweise in dem Dokument wurde davon ausgegangen, dass der Kläger als Wachmann grob fahrlässig gehandelt hat, seiner Kontrollpflicht nicht wie erforderlich nachgekommen ist und die Kündigung im Falle eines Diebstahls auf einem wichtigen Grund beruhte die am Arbeitsplatz des Beklagten während seiner Arbeitszeit stattfanden, und es wurde entschieden, dass die Abfertigungs- und Kündigungsanträge mit fehlerhafter Beurteilung statt mit Ablehnung angenommen werden sollten. falsch war und es notwendig machte, es zu brechen.“
Staatsangehörigkeit