Neue Entscheidungen des CMB für die Gehirnerschütterungszone
Der Kapitalmarktrat hat Entscheidungen für Kunden bekannt gegeben, die ein Konto an ihrem Wohnort, ihrer Arbeitsadresse oder ihrer Niederlassung an Orten haben, an denen aufgrund des Erdbebens eine zwingende Situation besteht.
In der Stellungnahme der SPK wurden folgende Angaben gemacht:
„Um die Rückschläge zu beseitigen, die durch das Erdbeben verursacht wurden, das am 06.02.2023 10 Provinzen (Kahramanmaraş, Kilis, Hatay, Osmaniye, Adıyaman, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Malatya und Adana), deren Epizentrum Kahramanmaraş war, betraf, wurde eine herausfordernde Situation erlebt ab 06.02.2023 für Kunden, die dort einen Wohnsitz, eine Arbeitsadresse oder ein Konto haben;
1. Für den Fall, dass der Betrag, den der Kunde aufgrund eines Kaufauftrags ohne Kredit am oder vor dem 06.02.2023 zu zahlen hat, ganz oder teilweise nicht mit dem Prestige des Abrechnungstages hinterlegt ist oder der betreffende Betrag nicht hinterlegt ist verfügbar auf dem Konto des Kunden beim Maklerhaus mit dem Prestige des Clearing-Datums, Serie: V, Nr.: 65 Einrichtung eines Verfahrens im Rahmen von Artikel 16 des Kommuniqués (Communiqué) Nr.
2. Gemäß Artikel 17 des Kommuniqués soll die Eigenkapitalquote als Basis 35 % betragen, solange die Überziehungsverfahren andauern,
3. gemäß § 18 des Kommuniqués kein Kaufauftrag des Kunden, der zur Auflösung des Darlehens durch Verkauf der auf Kredit erworbenen und/oder als Eigenkapital gegebenen Kapitalmarktinstrumente ermächtigt war und dem die Eigenkapitalvollzugsmitteilung zugesandt wurde, in der Zeit vom Zeitpunkt der Mitteilung bis zum Abschluss des Eigenkapitals nicht erfüllt wird,
4. Die Aufforderungen zum Abschluss von Sicherheiten, die sich aus den am oder vor dem 06.02.2023 eröffneten VIOP-Positionen ergeben, können nicht gutgeschrieben werden,
5. Soweit die Entscheidungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Aufrechterhaltungsgarantie und die automatischen Positionsschließungskurse für die Fälle von gehebelten Handelsprozessen, die am oder vor dem 06.02.2023 eröffnet wurden, den Risikorichtlinien der zwischengeschalteten Institute entsprechen und unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen so weit wie möglich. Es wurde beschlossen, dass die drei Elemente bis zum 10.03.2023 flexibel angewendet werden können, und der 4. und 5. Punkt bezogen auf VIOP und seine Hebelprozesse bis zum 24.02.2023. „
Staatsangehörigkeit