Es wurde eine Preisaktualisierung für die Steuern und Gebühren vorgenommen, die von den Schiffen zu erheben sind, die die Meerengen ohne Anruf passieren.

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Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gab bekannt, dass eine Aktualisierung der Steuern und Gebühren vorgenommen wurde, die von Schiffen zu erheben sind, die ohne Anruf durch die türkische Straße fahren. Der Preis, der nach den Vorschriften von 1983 auf 0,8063 Dollar festgesetzt wurde, wurde auf 4,08 Dollar aktualisiert, um am 7. Oktober eingeführt zu werden.

Das zweite Element des Übereinkommens über die Meerenge von Montreux regelt die Steuern und Gebühren, die von Schiffen zu erheben sind, die die türkische Meerenge ohne Zwischenstopp passieren. Demnach wird der Preis über 3 Posten, darunter Gesundheitskontrolldienst, Leuchtturmdienst und Rettungsdienst, von Schiffen übernommen, die ohne Anruf die türkische Meerenge passieren werden. Die Berechnung dieser Preise sollte auf der Einheit „Goldener Franc“ basieren, die in den Beschlüssen des Übereinkommens von Montreux von 1936 festgelegt ist.

Darüber hinaus gibt es in Anhang-1 des Übereinkommens eine Entscheidung, dass „die von der türkischen Regierung zu akzeptierenden Ermäßigungen dieser Steuern und Gebühren unabhängig von der Flagge angewendet werden“.

Mit der Entscheidung der Türkei im Jahr 1983 wurde ein Preisnachlass von 75 Prozent auf der Grundlage der der türkischen Regierung erteilten Rabattermächtigung gewährt und der an diesem Tag festgelegte ermäßigte „Goldene Franken“-Wert bis 2022 verwendet.

In der Zwischenzeit gab es keine zufällige Aktualisierung des diskontierten „Golden Franc“-Wertes. Tatsächlich wurde beschlossen, den Preis des „Goldenen Frankens“ zu aktualisieren, der die Grundlage für die von den Schiffen, die die türkische Meerenge passieren werden, zu zahlenden Preise für den Gesundheitskontrolldienst, den Leuchtturmdienst und den Rettungsdienst bilden wird.

Dementsprechend wurde der 1983 ermittelte Wert in Form von „1 diskontierter Goldfranken: 0,8063 US-Dollar“ im Jahr 2022 mit Wirkung vom 7. Oktober auf 4,08 Dollar aktualisiert.

In diesem Zusammenhang wurden die Preise für Leuchtturmdienste und Bergungsdienste, die derzeit von den Schiffen ohne Anruf abgezogen werden, um das 5-fache erhöht. Ab sofort werden die Kosten für den „Goldenen Franken“ jährlich Ende Juni vom Verkehrsministerium aktualisiert.

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