Erlaubnis für digitale Depotbank

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Laut FUPS-Stellungnahme handelt es sich bei der fraglichen Entscheidung um die erste im Rahmen der Verordnung über die betrieblichen Grundlagen digitaler Banken und Dienstleistungsmodell Banking erteilte Niederlassungserlaubnis für digitale Depotbanken.

In der Erklärung ist „Lydians Elektronik Para ve Dağıtım Hizmetleri A.Ş., der Gründer der FUPS Bank A.Ş., die voraussichtlich mehr als 99 Prozent besitzen wird, von der Zentralbank der Republik Türkei lizenziert die Entscheidung mit der Nummer 10952/20551 vom 10. September 2020. Es ist ein E-Geld-Institut und operiert unter der Marke FUPS.

Staatsangehörigkeit

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