Erbschaftsschock für Adoptierte

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Höchstgericht; kann der gesetzliche Erbe des Adoptierenden und Nachkommen sein; Er wies jedoch darauf hin, dass der Adoptierende nicht der Erbe des adoptierten Kindes sein kann, und falls der Adoptierende vorher stirbt, kann die Adoption nicht der Erbe der Personen sein, an die der Adoptierende geerbt hat.

Mit der Präzedenzentscheidung der 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts haben die Debatten um die Erbrechte adoptierter Kinder eine neue Dimension erhalten. Unter Hervorhebung der angefochtenen Entscheidung des Zivilgerichts für Frieden wies die 14. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs darauf hin, dass der adoptierte Sohn und Nachkomme den Adoptierenden als Blutsverwandte beerben werden und die Erbschaft des adoptierten Kindes in seiner eigenen Familie fortbestehen wird.

In der Entscheidung hieß es: „Der Adoptierende und seine Verwandten erben die Adoption nicht. Gemäß Artikel 314/2 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 wird der Adoptierte Erbe des Adoptierenden. Genauso wie gemäß der Entscheidung des 500. Elements des Gesetzes stellen der Adoptierende und seine Nachkommen nur wie Blutsverwandte des Adoptierenden dar. Es gibt keine Bestimmung in dem Artikel, dass der Adoptierende den Vermächtnisgeber erben wird, wenn der Adoptierende früher stirbt als sein Vermächtnisgeber der Erblasser nach seinem Bruder verstirbt, kann sein Adoptivsohn nicht Erbe des Erblassers werden, eine eigentliche Ausgabe von Aktien wurde nicht gesehen, daher musste die Entscheidung rückgängig gemacht werden.“

Staatsangehörigkeit

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