Entschädigungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs betreffend Millionen von Arbeitnehmern
Der Mitarbeiter, der aus dem Unternehmen entlassen wurde, in dem er vier Jahre gearbeitet hatte, klopfte an die Tür des Arbeitsgerichts. Der klagende Arbeiter forderte von der Beklagten die Abfindung, Kündigungsentschädigung und Überstundenpreisforderungen und behauptete, er arbeite als Filialleiter und obwohl er Überstunden mache, solange er arbeite, seien seine Überstundenpreisforderungen nicht bezahlt worden und die Beschäftigung Vertrag wurde zu Unrecht gekündigt. Die beklagte Gesellschaft wies die Thesen zurück. Gericht; entschied, dass der Fall teilweise angenommen wird. Gegen die Entscheidung legte der beklagte Firmenanwalt Berufung ein.
Die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs wies darauf hin, dass der Arbeitgeber in Fällen wie Ruhestand, Wehrdienst und Heirat keine Entschädigung vom Arbeitnehmer verlangen kann. Folgende Begriffe wurden in die Entscheidung aufgenommen:
DIE JUSTIZ HAT DEN LETZTEN PUNKT!
„Die Kündigungsentschädigung ist eine Entschädigung, die der anderen Partei von der Partei zu zahlen ist, die den unbekannten befristeten Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund und vor der fälligen Kündigungsfrist kündigt. und wenn die Kündigungsfrist nicht gemäß dem Verfahren in das im 17. Element des Gesetzes Nr. 4857 festgelegte Formular, muss eine Kündigungsentschädigung gezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Auch hier gilt, falls der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aus Gründen wie Pensionierung kündigt, Wehrdienst, Heirat, gemäß den Entscheidungen des 14. Punktes des Gesetzes Nr. 1475 kann der Arbeitgeber bei den oben genannten Kündigungen keine Kündigungsentschädigung verlangen, einstimmig von seiner Spindel entschieden.
ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN JAHRESURLAUB DER JUSTIZ
Dagegen behauptete ein Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht, sein Vertrag sei vom Chef zu Unrecht gekündigt worden. Der klagende Arbeiter gab an, dass er zwar Überstunden und Arbeit an Feiertagen und Wochenenden geleistet habe, diese Arbeiten aber nicht bezahlt worden seien.
Unter der Behauptung, der Kläger habe seinen Jahresurlaub nicht genutzt und die ungenutzten Urlaubspreise nicht gezahlt, verlangte er, dass er Abfindungen und Kündigungsgelder, Überstundenvergütungen, Urlaubsgeld, zweimonatigen Urlaub für die Arbeitssuche, Wochenurlaubsgeld, national erhalten würde Urlaubs- und allgemeiner Urlaubspreis.
Der beklagte Chef beantragte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass der Arbeitsvertrag des Arbeitgebers wegen der Abwesenheit des Klägers vom Arbeitgeber zu Recht gekündigt worden sei, die geltend gemachten Forderungen verjährt seien und alle Rechte des Klägers voll bezahlt seien. Das Gericht entschied, dass der Fall teilweise angenommen wird.
„ENTSCHULDIGUNGEN KÖNNEN NICHT VOM JAHRESURLAUB EINGEHOLT WERDEN“
Als die Anwälte der Parteien gegen die Entscheidung Berufung einlegten, schaltete sich die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs ein. Der Oberste Gerichtshof, der eine Präzedenzentscheidung unterzeichnete, wies darauf hin, dass die Entschuldigungen nicht aus dem Jahresurlaub erhoben werden können. In die Entscheidung wurde folgender Wortlaut aufgenommen: „Die Werthaltigkeit der in der zweiten Variante vorgenommenen Berechnung im gerichtlichen Wertgutachten ist ebenfalls mangelhaft. Denn der Arbeitgeber muss durch schriftliche Nachweise nachweisen, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub in Anspruch genommen hat oder dass die Preise für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub bezahlt wurden Es verstößt gegen das Arbeitsgesetz, die Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint, die in den Fehlzeitenberichten aufgeführt sind, vom Jahresurlaub abzuziehen.
Es ist lediglich ein neues Gutachten des Sachverständigen zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen, um die dem Anspruchsberechtigten zustehende Jahresurlaubsdauer und den Bewilligungspreis über diesen Zeitraum unter Berücksichtigung der gesamten Dienstzeit zu berechnen und vorzunehmen eine Entscheidung über den Antrag aufgrund des Ergebnisses. Die Entscheidung, das mangelhafte Gutachten mit Prestige entgegenzunehmen und die Genehmigungspreisanfrage schriftlich anzunehmen, war falsch und musste rückgängig gemacht werden.
Dementsprechend hat die 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts entschieden, dass es gegen das Arbeitsgesetz verstößt, die in den Fehlzeitenmeldungen ausgewiesenen Fehltage vom Jahresurlaub abzuziehen.
Staatsangehörigkeit