EU-Rat klagt auf Genehmigung von Polens 35-Milliarden-Euro-COVID-Wiederherstellungsfonds

0 195

Ein wichtiges Entscheidungsgremium der EU wird wegen seiner umstrittenen Entscheidung verklagt, Polens 35 Milliarden Euro schweren COVID-Wiederaufbauplan zu genehmigen.

Die Klage richtet sich gegen den Rat der Europäischen Union, der sich aus Regierungsministern aller EU-Staaten zusammensetzt.

Es wird von vier Verbänden eingereicht, die Richter in Europa vertreten, die argumentieren, dass die Entscheidung des Rates die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht wiederherstellt und frühere Urteile des EU-Gerichtshofs (EuGH) missachtet.

Sie sagen auch, dass die finanzielle Genehmigung angesichts der vielfältigen, komplexen legitimen Verbindungen zwischen allen EU-Ländern den gesamten Block gefährdet.

„Diese Entscheidung schadet der europäischen Justiz insgesamt und der Position jedes einzelnen europäischen Richters“, schrieben die Verbände in einer Pressemitteilung.

„Alle Richter jedes einzelnen Mitgliedsstaates sind auch europäische Richter, die das EU-Recht anwenden müssen, in einem System, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert.“

Die Klagen wurden vor dem EuGH in Luxemburg eingereicht, der berechtigt ist, die Gesetzgebungsakte anderer EU-Institutionen zu überprüfen und möglicherweise außer Kraft zu setzen.

Die Klage wird unterstützt von der Association of European Administrative Judges (AEAJ), der European Association of Judges (EAJ), Rechters voor Rechters (Richter für Richter) und Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés (MEDEL), mit Unterstützung von die akademische Gruppe The Good Lobby Profs.

Die vier Verbände fordern die Aufhebung des Ratsbeschlusses, Juni zurückgenommenaufbauend auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission.

Polen hat noch keine COVID-Wiederherstellungsgelder aus Brüssel erhalten: Die Regierung soll eine Reihe vereinbarter Meilensteine ​​erfüllen, um das EU-Recht einzuhalten, bevor eine Zahlung erfolgt.

Das Land hat 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und 11,5 Milliarden Euro an günstigen Krediten aus dem 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds der EU beantragt, der 2020 eingerichtet wurde, um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu überstehen.

Die polnische Regierung antwortete nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Ein Sprecher des Rates der Europäischen Union wollte sich zu einem laufenden rechtmäßigen Verfahren nicht äußern.

Meilensteine ​​auf dem Prüfstand

Polens nationaler Plan wurde für mehr als ein Jahr wegen langjähriger Bedenken blockiert, dass die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt würde.

Der Streit zwischen Brüssel und Warschau wurde erbittert und weckte die Sorge vor einem „Polexit“-Gesetz.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, die 2019 befugt war, Richter für den Inhalt ihrer Urteile, für das Stellen von Fragen an den EuGH und für die Überprüfung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit anderer Gerichte zu bestrafen.

Mögliche Strafen waren Bußgelder, Gehaltskürzungen, Suspendierungen und die Aufhebung der Immunität.

Die Kammer wurde sofort von Oppositionsparteien, Richterverbänden, der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen verurteilt, die die Reform als Bedrohung der Gewaltenteilung sahen.

Warschau wehrte sich mit dem Argument, das Gesetz sei notwendig, um die Überreste des kommunistischen Regimes zu beseitigen, die Korruption zu bekämpfen und die Effizienz zu verbessern.

Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Kammer nicht mit EU-Recht vereinbar sei und forderte ihre Auflösung und die Aufhebung der Suspendierungen gegen Richter.

Als Russlands Invasion in der Ukraine wirtschaftliche Verwüstungen auf dem gesamten Kontinent anrichtete, gab Warschau nach und erreichte ein Abkommen mit Brüsseldie Reformen rückgängig zu machen und die Gelder nach und nach zu erhalten.

Im Rahmen des Deals müssen zwei wichtige Meilensteine ​​​​erfüllt werden, bevor eine Zahlung erfolgt:

  • Das Disziplinarsystem für Richter reformieren und seine Kammer durch ein neues Gremium ersetzen.
  • Überprüfung der Fälle der von den Urteilen der Disziplinarkammer betroffenen Richter.

Hinsichtlich der ersten Forderung hat die polnische Regierung bereits die Disziplinarkammer geschlossen und ihren Ersatz eingerichtet: die Berufshaftpflichtkammer. Rechtsexperten und EU-Beamte Bedenken geäußert habenüber die vorgeschlagene Einrichtung und ihre Mängel.

„Dieses neue Gesetz stellt nicht sicher, dass Richter den Status eines anderen Richters in Frage stellen können, ohne Gefahr zu laufen, einem Disziplinarvergehen ausgesetzt zu werden“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im Juli.

Der zweite Meilenstein, die Überprüfung der Fälle, hat sich auch als umstritten erwiesen.

Der EuGH hatte zuvor die Aufhebung der meisten von der Kammer erlassenen Entscheidungen beantragt, eine Forderung, die auch von Präsidentin von der Leyen wiederholt wurde, die darauf bestand, dass die Wiedereinstellung der rechtswidrig entlassenen Richter eine Schlüsselbedingung sei.

Aber die endgültige Einigung zwischen Brüssel und Warschau verwässerte diese Forderung und verwandelte sie in eine einfache Überprüfung von Fällen, die möglicherweise zur Wiedereinsetzung von Richtern führen kann oder auch nicht.

Es kann bis zu 12 Monate dauern, bis die Überprüfung abgeschlossen ist, was bedeutet, dass Polen wahrscheinlich die ersten beiden Tranchen der Wiedereinziehungsgelder – und vielleicht sogar die dritte – erhalten wird, während die Richter unter der Wirkung einer Kammer bleiben, die als mit dem EU-Recht unvereinbar gilt.

Die Europäische Kommission hat einen zusätzlichen Meilenstein ausgehandelt, um sicherzustellen, dass die gerichtliche Überprüfung gemäß den gesetzlichen EU-Standards durchgeführt wird, aber die Bestimmung wird erst im allerletzten Quartal 2023 ausgelöst.

Euronews

Leave A Reply

Your email address will not be published.