kommentierte Kaftancıoğlu
ELIF ALTIN Istanbul – In den Worten von Kaftancıoğlu: „In der Rede wurde der Präsident nicht offen erwähnt oder seine Person erwähnt. Eine systemkritische Äußerung kann keinen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Präsidenten darstellen. Es kann nicht gesagt werden, dass wegen der Worte, die das Gebot des Wohlwollens nicht erfüllten, ein Beleidigungsdelikt vorliegt.“
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